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Natur- und Lärmschutz

Zertifizierte Sachverständige

Richtlinie DIN EN ISO / IEC 17 024 - Geprüfte Sachverständige (Zur Verbesserung und Sicherstellung der Qualität des Gutachtens werden wir jährlich durch die Europäische Zertifizierungsstelle akkreditiert. Cert-Nr.: 1-20-1001)

Bestandsaufnahme für Flora und Fauna

Im Rahmen von Baumaßnahmen oder bei Neuerschließungen führen wir Bestandsaufnahmen für geschützte Tierarten und Pflanzen durch. Die Aufnahmezeiträume variieren je nach Art und nehmen großen Einfluss auf den Bauablauf. Die rechtzeitige Integration der Aufnahmen gewährleistet einen reibungsfreien Genehmigungslauf. Die Begehungen dienen als Grundlage für eine spätere Beurteilung der ortsspezifischen Artenvielfalt sowie erforderlichen Schutzmaßnahmen.

spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen
(CEF-Maßnahmen, Lebensraumstrukturen)

Bei der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) werden die Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme dokumentarisch festgehalten. Im Rahmen eines Bilanzierungsverfahrens für die versiegelte bzw. der Natur entnommenen Fläche können aussagen über Art und Umfang möglicher Kompensationsmaßnahmen getroffen werden. Es werden Maßnahmen für die speziell vor Ort vorkommenden Arten entwickelt und festgehalten. Die Entwicklung der Maßnahmen findet im Kombination mit den zuständigen Behörden (Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde) statt. Ein Monitoring sichert die kompetente Umsetzung der angedachten Maßnahmen sodass unsere Natur keinen Schaden nimmt.

Schallprognoseverfahren für die Bauleitplanung
(Schallschutzgutachten)

In Rahmen von Umweltschutzmaßnahmen entwickeln wir auch Schutzkonzepte für Lärm. Darunter fallen Gewerbe-, Schienen- und Straßenlärm der mittels rechnergestütztem Computermodell analysiert wird. Durch die Berechnung entsteht ein neutrales Ergebnis, dass die planerische Belastung (rechtlich zulässige Schallpegel) darstellt. Im Programm können angedachte Maßnahmen direkt auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Die Beurteilung findet in einem Schallschutzgutachten statt, welches die Rechenergebnisse darstellt, Probleme thematisiert und Lösungsansätze festschreibt. Die Abstimmung erfolgt in der Regel mit der zuständigen Behörde (Landratsamt, Untere Immissionsschutzbehörde).

Schallpegelmessungen

Abweichend zum Schallschutzgutachten können mittels Messung vor Ort erste Erkenntnisse über den Bestand ermittelt werden. Die Messung der Schallpegel erfolgt über einen geeichten Schallpegelmesser der Klasse 1 nach DIN EN 60651, Ausgabe Mai 1994, oder DIN EN 60804, Ausgabe Mai 1994. Die Schallpegelmessungen stellen nur eine Momentaufnahme dar und können je nach Zeitpunkt und Dauer stark variieren was die Fremdeinwirkung auf das Gelände oder Gebäude betrifft.

Desweiteren können auch bestehende Bauteile (Fenster, Türen oder Wände) auf ihre schalltechnischen Eigenschaften im eingebauten Zustand geprüft werden.