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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Dettelbach

20.02.2024

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Dettelbach



Die Stadt Dettelbach hat den Bebauungsplan „Ehemaliges Franziskanerkloster“ vorgelegt. In dessen Rahmen sollen ehemals landwirtschaftlich genutzte Flächen innerhalb des Stadtgebiets in Wohnraum umgewandelt werden. Das Planungsgebiet ist umringt von Ein- und Mehrfamilienhäusern, dem alten Friedhof und der Wallfahrtskirche Maria am Sand.

Ein Teil der Untersuchungsfläche besteht aus einem Streuobst-Bestand mit einer größeren Zahl an Biotop- und Höhlenbäumen. Letztere bieten potentiellen Lebensraum für Vögel und Fledermäuse.

Mit der geplanten Maßnahme erfolgt ein Eingriff in Natur und Landschaft, der eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich macht. Maier|Götzendörfer wurde beauftragt die entsprechenden Untersuchungen im Speziellen zu Feldhamstern, Zauneidechsen, Schlingnattern, Brutvögeln und Fledermäusen durchzuführen.

Im Laufe des Jahres 2024 konnte in zehn Begehungen zu unterschiedlichen Zeiten eine Besiedlung der relevanten Flächen durch Feldhamster, Eidechsen oder Schlingnattern ausgeschlossen werden. Für Feldhamster zum Beispiel erfolgten die obligatorischen Frühjahrs- und  Nacherntebegehungen sowie zwei transektale Begehungen. Hier wurde nach Nesteingängen, Hamsterfallröhren, Auswurf und Röhrenstrukturen sowie Kot und Nahrungsresten ohne Erfolg Ausschau gehalten.  

Von Fledermäuse wird das Areal über die komplette Vegetationsperiode als Jagdrevier genutzt. In der angrenzenden Kirche ist eine Kolonie Mausohren seit Jahren bekannt. Untersuchungen der Baumhöhlen und -spalten konnten zwar keinen direkten Nachweis für diese Tiere erbringen, dennoch muss von einem Quartiercharakter ausgegangen werden und Vorkehrungen getroffen werden, wie wenn diese Höhlen von Fledermäusen besetzt wären.

Als reine Nahrungsgäste konnten neben den „Allerweltsarten“ unter den Brutvögeln Rauchschwalben, Haussperling und Dorngrasmücke nachgewiesen werden. Der Brutnachweis erfolgte für diverse Meisen und ein Elsternnest.

Die Konsequenzen des auf dieser Basis erstellten Gutachtens lässt sich grob zusammenfassen:

  1. Zeitliche Beschränkung für Rückschnitt und Rodung der Habitatbäume (Vogelbrut 01.10.-28.02.), insbesondere für alle mit potentiellen Fledermausquartieren (01.-15.10.)
  2. Bereitstellung von Ersatzquartieren für Fledermäuse und Vögel

Zudem empfehlen wir eine ökologische Baubegleitung für die Umsetzung der Maßnahmen.

Maier|Götzendörfer
Wir gestalten Räume zum Leben.