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Zauneidechsen Umsiedlung - Konzept und Durchführung

21.04.2023

Zauneidechsen Umsiedlung - Konzept und Durchführung


Europaweit geschützte Arten der Anhang IV-Liste (FFH-Richtlinie) wie zum Beispiel die Zauneidechse dürfen durch Baumaßnahmen nicht getötet und ihre lokale Population nicht beeinträchtigt werden.

Die Jaeger Grund GmbH plant den Bau einer Produktionshalle auf einem seit Jahren brach liegenden ehemaligen Militärgelände.

Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) konnte Maier|Götzendörfer auf dem Bebauungsgebiet eine ausgedehnte Zauneidechsenpopulation nachweisen und kartieren. Es galt daher zu klären, ob die Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG im Zuge der Umsetzung eines geplanten Vorhabens erfüllt werden.

Lange Rede, kurzer Sinn: Maier|Götzendörfer entwickelte in Einklang mit der Unteren Naturschutzbehörde ein Konzept mit dem Ziel, die Zauneidechsenpopulation auf ein benachbartes Flurstück umzusiedeln.

Folgende zeitkritische Maßnahmen sind geplant bzw. bereits umgesetzt:

Anfangs dieses Jahres wurde ein Teil des „neuen“ Eidechsenhabitats (Wiesenfläche) an die Bedürfnisse der Tiere angepasst. Dazu wurden Erdwälle/Steinriegel errichtet, Sandlinsen angelegt, Totholzhaufen aufgeschichtet und Heckenstreifen gepflanzt. Mit Einbringen autochthonen Saatguts (Mager- und Sandrasenmischung) und geplanter Streifenmahd soll ein abwechslungsreicher mosaikartiger Bewuchs erzielt werden.

Das Ursprungshabitat wurde gleichzeitig mit einem Reptilienzaun umschlossen. An der Grenzlinie zum neugestalteten Bereich ließ Maier|Götzendörfer entlang des Zauns Eimerfallen mit Tunneln vergraben, die ein direktes Abwandern ins Zielareal ermöglichen (Reusen Effekt).

Geplant ist, durch ein sukzessives U-förmiges Mähen von außen nach innen den Lebensraum der Eidechsen im ursprünglichen Habitat unattraktiv zu machen und den „freiwilligen“ Abzug der Tiere in eine vorbestimmte Richtung zu lenken (siehe Skizze/Bild). Entlang der Mahd Linie zwischen freigeräumtem/abgemähtem Areal und der Zielzone werden weitere Eimerfallen vergraben. Diese werden von geschulten Mitarbeitern zwei bis dreimal täglich kontrolliert, die Fänge protokolliert und in das neue Habitat verbracht.

Die erste Mahd erfolgte Anfang April also noch vor Beendigung der Winterruhe und kurz vor Erstellen dieses Beitrags. Die folgenden Vergrämungsschritte/Mäharbeiten erfolgen in Abständen von zwei Wochen und werden Mitte Mai mit dem Abräumen des letzten Abschnitts beendet. Zu diesem Zeitpunkt wird das Ursprungshabitat für die Zauneidechsen vollständig unattraktiv sein. Die Abwanderung wurde in Richtung des neu geschaffenen Areals gelenkt und die Tiere letztlich eigenständig oder per Eimerfalle in dieses überführt.

Ab Anfang Juni beginnt Maier|Götzendörfer mit der Nachkontrolle, d.h. das komplette Bebauungsgebiet wird in mehreren Begehungen auf verbliebene Zauneidechsen überprüft, um den Erfolg der Maßnahme zu bestätigen.

Nach erfolgreicher Umsiedlung kann die Bebauung wie vorgesehen erfolgen.

Maier|Götzendörfer
Wir gestalten Räume zum Leben.